Hof Hollerich

Erst Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts 154) belehren uns über den unterschiedlichen Rechtsstatus dieser Stiftungsgüter, der mit Gewißheit schon der Gründung vereinbart wurde: Das Kirchenspiel Kördorf mit den in seinem Bezirk liegenden Höfen und Dörfern gehörte weiterhin zur Einrichgrafschaft und zum späteren Vierherrengericht. Der Arnsteiner Burgfriede mit dem Kloster und den Höfen Salscheid und Hollerich und das Dorf Seelbach wurden dagegen aus dem Grafschaftsverband herausgelöst und mit allen Rechten allein dem Stift unterstellt. Seelbach und der Burgfriede bildeten jedoch eigene Rechtsbezirke. Für das Gericht Seelbach, in dem Hörige des Klosters wohnten, sah sich das Stift gezwungen, einen Vogt zu bestellen, der in seinem Namen dort Gericht hielt. Im Burgfrieden aber lebten zumindest im 12. und 13. Jahrhundert, vielleicht von einigen Knechten abgesehen, nur Konventualen des Klosters, die auch die dortigen Höfe bebauten und die Mühle betrieben. Daher unterstand das Immunitätsgebiet des Stiftes selbst nur dem geistlichen Gericht des Abtes 155) . Zusammen mit der Entvogtung Arnsteins unter Erzbischof Huhn ist diese Rechtssituation und nicht, wie gelegentlich behauptet wird, die Schutzurkunde Konrads III die Ursache für die spätere Landeshoheit des Stiftes über den Burgfrieden und das Gericht Seelbach.

(Krings, Arnstein. S.77)

 

Das gesamte Stiftungsgut des Klosters stammt aus dem Eigenbesitz des Grafen und der Gräfin. Die Grundherrschaft Kördorf mit der Kirche und dem Zehnten und der Hof Seelbach waren, wie beschrieben, von den Vorfahren Graf Ludwigs dem Erzstift Trier als Lehen aufgetragen worden. Anläßlich der Gründung des Klosters löste Erzbischof Albero den Grafen vom Lehnsband und gab ihm die Lehen zu freiem Eigen zur Dotation seines Klosters zurück. Der größte Teil der Ausstattung lag in unmittelbarer Nähe des Stiftes. Da die Prämonstratenser Eigenwirtschaft betrieben, kamen ihnen besonders die verschiedenen Höfe sehr zustatten 174) .

1. Das grafschaftsfreie Gebiet, in dem das Stift alle geistlichen und weltlichen Rechte besaß. Es bildete seit der Gründung des Klosters die Pfarrei St. Margareten, deren gesamter Zehnter dem Stift zustand:
a) Der Arnsteiner Burgfriede mit dem Stift selbst, den Höfen Hollerich (Holdinruchgyn, Holdenrucke) und Salscheid (salsheth, Salsheid), der Margaretenkirche und der Klostermühle;
b) das Dorf Seelbach (selbach, Selebach), dessen Einwohner Hörige des Klosters waren.

(Krings,Arnstein. S.83)

Wenige Monate vor dem Tod Graf Ludwig konnte das Stift den Umfang des im Arnsteiner Burgfrieden liegenden Hofes Hollerich bis zur Grenze des Nassauer Gerichtes ausweiten. Auf Bitten Graf Ludwigs und des Abtes Richolf übergab Landgraf Ludwig III. von Thüringen dem Kloster sein Eigengut bei dem Hof und ein Joch Land jenseits der Lahn im Gericht Winden als Seelgerät für seinen Vater und sich selbst 191)

(Krings,Arnstein. S.87)

Der Verkauf der Güter in Neef und Bremm erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung Ludwigs 187). Die Schenkung des Gutes zu Hollerich durch Landgraf Ludwig III. von Thüringen geschah auf Bitten Abt Richolfs und Ludwigs, wobei der Einfluß des Grafen gewiß ausschlaggebend war 191). Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen erfolgten also unter seiner Beteiligung bzw. Führung. Dem Grafen oblag auch die Verwaltung und Beaufsichtigung der Klostergüter, die er zu diesem Zweck häufig aufsuchte 247) . Bei dieser Tätigkeit sowie bei Verhandlungen mit Bischöfen und Adligen dürften ihm seine politische Erfahrung, seine Herkunft und sein Ansehen besonders förderlich gewesen sein 248). Daraus erwuchs dem Kloster, solange er lebte, sicherer Schutz, denn während dieser Zeit erfahren wir von keiner Beeinträchtigung der Rechte des Stiftes oder Bedrängung von Seiten des Adels.

(Krings, Arnstein. S.99)

 

Zu den rheinischen Besitzungen der Grafen von Bilstein, die im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts an ihre Nachkommen, die Landgrafen von Thüringen, fielen, gehörte die Grundherrschaft des Kirchspiels Winden am Unterlauf des Gelbachs. Beim Amsteiner Hof Hollerich reichte sie bis auf die linke Seite der Lahn. Schon 1185 hatte Landgraf Ludwig III. sein Gut zu Hollerich mit einem Joch rechts der Lahn dem Stift Amstein geschenkt 125) .Im Erbgang war die Grundherrschaft an den Markgrafen Dietrich von Meißen-Landsberg und von ihm an seine Tochter Mechthild, die Gattin Graf Heinrichs III. von Sayn, gekommen. Nach dem Tod ihres Mannes 126) behielt sie ihr Erbe sowie die Eigengüter und Lehen, die sie gemeinsam mit Graf Heinrich erworben hatte. Den größten Teil davon veräußerte beziehungsweise verschenkte sie dem Erzstift Köln. Den Erlös vom Verkauf ihrer Güter verwandte sie überwiegend zu Stiftungen an Klöster und Kirchen.Ihnen überließ sie auch Teile ihrer Besitzungen und Rechte 127)

(Krings, Arnstein. S.133)

 

31) W 11, II b 6: 1497 sind beide und 1509 erneut einer der Höfe in Bad Ems abgebrannt. (fol. 5 u. 6V); am 23. April 1516 der größte Teil des Hofes Hollerich ( fol. 86) und am 23 März 1525 der Hof in Kamp mit einem Teil des Dorfes (fol. 176). Das Dorf Weinähr brannte zweimal völlig ab am 12. August 1503 (fol. 28) und erneut am 20. April 1520 (fol.107 V). Dort allein schätzt der Abt den Schaden für das Kloster auf nicht unter 3400 fl.

(Krings, Arnstein. S.187)

 

Im Archivschrank des Abtes Adam lagen die Urkunden nach Orten getrennt. Diese einfache Ordnung wurde später zwar stärker differenziert, grundsätzlich aber bis zur Säkularisation beibehalten 4) . Diese belegen Rückvermerke oder Angaben zu Urkundenabschriften aus dem 17. und 18 Jahrhundert. Ein zwischen 1629 und 1634 beschriebenes Blatt mit Regesten nennt jeweils den Kasten, in dem die Urkunde zu finden war: im Salscheider Kasten, im Hollerischer Kasten, Miscellanea zu Seelbach, im Kasten Miscellanea Seelbach sub rubo Leibeigene, Miscellanea zu Saarbrücken (Kindgedinge von Nassau - Saarbrücken), im Beselicher Kasten. W 11,

(Krings, Arnstein. S.199)

 

Das Verzeichnis stammt von derselben Hand, die auch die Urkunde von 1185 Mai 29 geschrieben hat. Diese wurde von Abt Richolf in Mainz ausgestellt, als Landgraf Ludwig III. von Thüringen dort dem Abt und Graf Ludwig von Arnstein seinen Besitz in Hollerich übertrug. Es ist kaum anzunehmen, daß - abgesehen vielleicht von einem Konversen - weitere Mitglieder des Konventes die beiden nach Mainz begleiten 549) . Abt Richolf dürfte also die Urkunde selbst geschrieben haben. Demnach hat er auch die Bücherliste  -und zwar von 1196 - in diesem Codex eingetragen.

(Krings, Arnstein. S. 241)

 

Nach einer späten Quelle hielten sich dort, d.h. auf dem dortigen Klosterhof, Arnsteiner Konversen auf 38). Daß auch andere Klosterhöfe von Konversen geführt wurden, läßt sich für die Höfe Hollerich und Salscheid und den Hof Gosmerod nachweisen 39). Der Nachweis ist nur indirekt möglich. Hollerich und Salscheid liegen im Burgfrieden des Klosters, für den nie, wie für das benachbarte Dorf Seelbach, vom Stift ein Vogt eingesetzt wurde. Das war deshalb nicht erforderlich, weil im Burgfrieden ursprünglich nur Angehörige des Klosters lebten, die der geistlichen Gerichtsbarkeit des Abtes unterstanden.

(Krings, Arnstein. S.309)

 

Die für seine Wirtschaftsführung wichtigen Stellen der Keller oder Schaffner in Arnstein und den Kellereien Worms, Niederlahnstein und Limburg versuchte er möglichst mit Donaten zu besetzen 23) .Vom 14. Jahrhundert an werden in den Quellen genannt: Weltgeistliche als Kapläne und Schreiber des Abtes, Diener des Abtes, Pförtner, Köche, Bäcker 33) , Müller, Schäfer, Wiesenhüter, Holzmeister, verschiedene Knechte und auch eine Magd 34). In der Zeit von 1496 - 1527 lassen sich mehr als 60 Personen im Dienst des Stiftes nachweisen. Sie wurden beschäftigt in Arnstein und der unterhalb des Klosters im Tal gelegenen Kellerei und Mühle, auf den im Burgfrieden gelegenen Höfen Hollerich und Salscheid und im Kelterhaus in Weinähr 35). Außer den schon Erwähnten waren es: Diener, Ober- und Unter-knechte, Pferde- und Viehknechte, Wagenknechte, ein Schmied, ein Weingartenmeister und Weingartsknechte, ein Küchenknabe, drei Mägde in der Kellerei im Tal, drei Mägde in Hollerich, eine Küchenmagd und eine Magd im Spital. Gelegentlich nahm man außerdem die Dienste fremder Handwerker in Anspruch, die dazu ins Kloster kamen 36) .

(Krings, Arnstein. S.321)

 

Schon der Name, der im Kloster stets beibehalten wurde, erinnert an die ehemalige Burg der Arnsteiner Grafen und ihren eigenen Rechtsbezirk. Sein Gebiet blieb auch nach Gründung des Klosters rechtlich von dem Seelbacher Distrikt getrennt. Während das Stift mit dem Seelbacher Hubengericht einen niederadligen Vogt belehnte, blieb der Burgfriede vogtfrei. Im Burgfrieden lagen außer dem Kloster und seinen Wirtschaftsgebäuden am Fluß des Klosterberges nur die Höfe Hollericher und Salscheid. Solange das Stift Konversen hatte, also bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts, wohnten in diesem Bereich wahrscheinlich nur Arnsteiner Konventualen. Sie unterstanden der geistlichen Gerichtbarkeit des Abtes. Die Bestellung eines Vogtes erübrigte sich also. Es ist nicht bekannt, welche Regelung für den Fall eines Kapitalverbrechens im Burgfrieden vorgesehen war. Vermutlich überstellte man dann den Delinquenten dem Seelbacher Blutgericht 9) .

(Krings, Arnstein. S.391)

 

Der gesamte Burgfriede mit dem Kloster und den Wirtschaftsgebäuden am Dörsbach, den Höfen Hollerich und Salscheid und der Schäferei auf der Kehr war bis zur Säkularisation alleiniges Eigentum des Stiftes (Vgl. Weistum von 1461 Aug. 10 :W 11, 447 e u. IIb 6).

1. Der Hof Holleriche: gelegen an der Lahn nahe der Grenze des Nassauer Burgfriedens. Der größte Teil des Hofes war Stiftungsgut des Klosters. 1185 Mai 29 schenkt Landgraf Ludwig III. von Thüringen Arnstein sein Eigengut beim Hof Hollerich : den kleinen Berg mit dem umliegenden Land bis zur Lahn hin und das Gebiet beiderseits des Baches bis zu dem Bach, der am Fuß des Berges durch Nassauer Felder fließt; außerdem 1 Meter jenseits der Lahn im Gericht Winden. 1224 stiftet Walram, Karnoniker des Georgstiftes in Limburg und Pastor von Klingelbach mit Einwilligung der Grafen Heinrich und Rupert von Nassau Arnstein und Brunnenburg ein zur Anlage eines Weinberges bestimmtes Gebiet bei Hollerich im Nassauer Burgfrieden. 1343 Jan. 20 verkauft die Abtei Brunnenburg dem Stift ihren Anteil an den Weingärten und dem Kelterhaus zu Oberhollerich für 36 mk. Abgesehen von einer kurzen Zeit in der 2. Hälfte des 15. Jhds. befand sich der Hof im Mittelalter stets im Eigenbau des Klosters. 1461 Febr. 19 wird er zuerst auf 7 Jahre und 1468 Nov. 24 auf 8 Jahre an Hörige des Stiftes gegen die Hälfte der Erträge verpachtet. Alle Gebäude sind aus Fachwerk und wurden vorher instand gesetzt. Zum Hof gehören einige Wiesen und vor allem Weingärten auf beiden Seiten der Lahn, kein Ackerland. Er besitzt Weiderecht in der angrenzenden Nassauer und Singhofer Gemarkung, wofür er Abgaben an die Schützen und Roßhirten in Nassau und Sunghofen entrichtet. 1487 Juni 21 gibt Arnstein Weingärten, Wiesen und Driesche zu Oberhollerich in der Nassauer Gemarkung gegen Zins von 27 alb. in Erbpacht. Zur Zeit Abt Adam Armbrusters hat das Kloster den Hof wieder in seiner Hand. 1498 wird das Tordach erneuert, 1501 beim Hof ein Fischgefach angelegt, 1511 das Backhaus renoviert und 1512 ein neues Häuschen mit einer Stube gebaut. 1516 April 23 verbrannten im Hof das Wohnhaus, ein großes Kelterhaus, der Speicher mit dem dort gelagerten Futter und ein Kuhstall mit 7 Stück Rindvieh. 1516 wurde ein neuer steinerner Kuhstall errichtet und 1517 vom Fundament an ein neues Wohnhaus aus Stein. Beide erhielten ein Strohdach. Im Hof befanden sich ein Keller, eine Küche mit gewölbtem Vorratsraum und einer Käsekammer, eine Stube, die Kammer des Hofmanns, 2 Schlafkammern, ein Korn-, Futter- und Kelterhaus. 1802 ist der Hof jeweils auf 9 Jahre an 2 Hörige des Stiftes verpachtet. Zu ihm gehören ein steinernes Haus mit 2 Wohnungen, 2 Scheunen unter einem Dach, 3 Schweine- und 2 Rindviehställe; an Gärten, Äckern und Wiesen ca. 96 m., 4rt. Die Pacht beträgt 18 ml. Korn, 10 ml.Hafer, 4 Maß geschmolzene Butter, 1 Schwein von 80 Pfund, 8 Hähnchen und 10 11. Laudemium. Jeder Beständer zieht jährlich 1 Kalb aus den Ställen des Klosters zum Rind auf und macht 1 Rheinfahrt .Beide zusammen bringen 12 Wagen Holz aus den Wäldern des Stiftes nach Arnstein und 5 Bund Stroh dem Hofmann in Niederlahnstein; außerdem bebauen sie die Hälfte des Ackerlandes auf der Kehr für das Kloster.

(Krings,Arnstein. S. 503/504)

 

Außerdem dürfen auch die beiden Höfe Hollerich (im Arnsteiner Burgfrieden) und Niederstatt (in der Gemarkung von Obernhof) noch 12 Schweine in die Singhofer Mark treiben. Das Kloster kann jährlich 2 Wagen dürres Holz aus den Wäldern über dem Dörsbach abfahren. Dafür stellt es der Gemeinde fortan jährlich einen Stier auf den Hof Salscheid.

(Krings,Arnstein. S. 566/577)

 

Hof Hollerich an der Lahn war arnsteinisch und an zwei Hofleute verpachtet, vorzüglich an die Familie Eschenauer und Bruchhäuser. Zu dem Hof gehörten 96 Morgen 4 Ruthen Äcker, Wiesen, Gärten und Weinberge. Das Wohnhaus war aus Stein (es war oft abgebrannt), zwei Scheunen unter einem Dach, drei Schweine- und zwei Viehställe, alles mit Stroh gedeckt. Nach den Bränden deckte man das Dach mit Torf. Der Hof war steuer- und zehntfrei.

(p.Paskal Werner ss.cc. Seelbach, S.14)  

Hof Hollerich, Pächter und Eigentümer

Heinrich Kaaf 1643-47
Heinrich Echenauer 1655
Valentin Eschenauer 1679
Anton Eschenauer geheiratet 1704 verstorben 1763
Johann Anton Eschenauer verstorben 1763
Peter Anton Eschenauer verstorben 1834
Johann Georg Bruchhäuser verstorben 1828
Heinrich Wilhelm Eschenauer verstorben 1838
Michael Bruchhäuser verstorben 1841
Anton Eschenauer verstorben 1864
Johann Anton Eschenauer verstorben 1886
Philipp Josef Eschenauer verstorben 1888
Gerhard Bruchhäuser verstoben 1888
Wilhelm Rogge 1900

(p.Paskal Werner ss.cc. Seelbach, S.73)

 

Mit Wertangaben von einigen Häusern und Höfen wollen wir das Kapitel schließen. Leider fehlen hier und da die Hausnummern.

Haus Nr. 66 Hollerich, Gerhard Bruchhäuser    1500 Taler
Haus Nr. 67 Hollerich, Bruchhäuser-Eschenauer      120 Taler
Haus Nr. 68 Hollerich, Anton Eschenauer     4480 Taler

 

(p.Paskal Werner ss.cc Seelbach, S.116)

 

Der Landgraf Ludwig von Thüringen schenkt Grundstücke bei Holrich an der Lahn.

(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.2)

 

1516 brannte der Hof Holrich ab.

(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.8)

 

Der Hof Holrich besaß 1461 z.B. 14 Melkkühe und 1 Ochsen, an Federvieh 25 Hühner; über sonstigen Viehstand finden sich keine Nachrichten. Hof Holrich mußte überdies alljährlich von jeder einzelnen Kuh 6 “guldenwert“ Butter und Käse und 2 Ulen saure Milch, die Ule zu 16 Quart, an die Abtei abliefern.

(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.10)

 

Mit dem Beginne des 15.Jahrhunderts vermochte sich diese hohe Abgabe aber nicht mehr allerorts zu halten; die gewöhnliche Quote wurde jetzt ein Dritteil. Nur die Weinhöfe in Weinähr, Niederlahnstein, Hollerich, Niederstatt geben ständig von den Weinbergen, die sie in eigenem Baue hatten, die Hälfte des Weinwuchses an Arnstein ab.

(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.12)

 

Stets war auf den einzelnen Höfen ein größerer Vorrat an Weiden und Pfählen vorhanden, so z.B. bei Übernahme des Hofes Holrich 1461 durch einen neuen Pächter 36 Fuder gehauener und zubereiteter Pfähle.

(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.14/15)