Erst Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts 154) belehren uns über den unterschiedlichen Rechtsstatus dieser Stiftungsgüter, der mit Gewißheit schon der Gründung vereinbart wurde: Das Kirchenspiel Kördorf mit den in seinem Bezirk liegenden Höfen und Dörfern gehörte weiterhin zur Einrichgrafschaft und zum späteren Vierherrengericht. Der Arnsteiner Burgfriede mit dem Kloster und den Höfen Salscheid und Hollerich und das Dorf Seelbach wurden dagegen aus dem Grafschaftsverband herausgelöst und mit allen Rechten allein dem Stift unterstellt. Seelbach und der Burgfriede bildeten jedoch eigene Rechtsbezirke. Für das Gericht Seelbach, in dem Hörige des Klosters wohnten, sah sich das Stift gezwungen, einen Vogt zu bestellen, der in seinem Namen dort Gericht hielt. Im Burgfrieden aber lebten zumindest im 12. und 13. Jahrhundert, vielleicht von einigen Knechten abgesehen, nur Konventualen des Klosters, die auch die dortigen Höfe bebauten und die Mühle betrieben. Daher unterstand das Immunitätsgebiet des Stiftes selbst nur dem geistlichen Gericht des Abtes 155) . Zusammen mit der Entvogtung Arnsteins unter Erzbischof Huhn ist diese Rechtssituation und nicht, wie gelegentlich behauptet wird, die Schutzurkunde Konrads III die Ursache für die spätere Landeshoheit des Stiftes über den Burgfrieden und das Gericht Seelbach.
(Krings,
Arnstein. S.77)
Das
gesamte Stiftungsgut des Klosters stammt aus dem Eigenbesitz des Grafen und der
Gräfin. Die Grundherrschaft Kördorf mit der Kirche und dem Zehnten und der Hof
Seelbach waren, wie beschrieben, von den Vorfahren Graf Ludwigs dem Erzstift
Trier als Lehen aufgetragen worden. Anläßlich der Gründung des Klosters löste
Erzbischof Albero den Grafen vom Lehnsband und gab ihm die Lehen zu freiem Eigen
zur Dotation seines Klosters zurück. Der größte Teil der Ausstattung lag in
unmittelbarer Nähe des Stiftes. Da die Prämonstratenser Eigenwirtschaft
betrieben, kamen ihnen besonders die verschiedenen Höfe sehr zustatten
174)
.
1. Das grafschaftsfreie Gebiet, in dem
das Stift alle geistlichen und weltlichen Rechte besaß. Es bildete seit der Gründung
des Klosters die Pfarrei St. Margareten, deren gesamter Zehnter dem Stift
zustand:
a)
Der Arnsteiner Burgfriede mit dem Stift selbst, den Höfen Hollerich
(Holdinruchgyn, Holdenrucke) und Salscheid (salsheth, Salsheid), der
Margaretenkirche und der Klostermühle;
b) das Dorf Seelbach (selbach, Selebach), dessen Einwohner Hörige des Klosters
waren.
(Krings,Arnstein. S.83)
Wenige Monate vor dem Tod Graf Ludwig konnte das Stift den Umfang des im Arnsteiner Burgfrieden liegenden Hofes Hollerich bis zur Grenze des Nassauer Gerichtes ausweiten. Auf Bitten Graf Ludwigs und des Abtes Richolf übergab Landgraf Ludwig III. von Thüringen dem Kloster sein Eigengut bei dem Hof und ein Joch Land jenseits der Lahn im Gericht Winden als Seelgerät für seinen Vater und sich selbst 191)
(Krings,Arnstein. S.87)
Der Verkauf der Güter in Neef und Bremm erfolgte mit ausdrücklicher
Zustimmung Ludwigs
187).
Die Schenkung des Gutes zu Hollerich durch
Landgraf Ludwig III. von Thüringen geschah auf Bitten Abt Richolfs und Ludwigs,
wobei der Einfluß des Grafen gewiß ausschlaggebend war
191). Alle rechtlichen und
wirtschaftlichen Entscheidungen erfolgten also unter seiner Beteiligung bzw. Führung.
Dem Grafen oblag auch die Verwaltung und Beaufsichtigung der Klostergüter, die
er zu diesem Zweck häufig aufsuchte
247) . Bei dieser Tätigkeit
sowie bei Verhandlungen mit Bischöfen und Adligen dürften ihm seine politische
Erfahrung, seine Herkunft und sein Ansehen besonders förderlich gewesen sein
248). Daraus erwuchs dem Kloster,
solange er lebte, sicherer Schutz, denn während dieser Zeit erfahren wir von
keiner Beeinträchtigung der Rechte des Stiftes oder Bedrängung von Seiten des
Adels.
(Krings, Arnstein. S.99)
Zu den rheinischen Besitzungen der Grafen von Bilstein, die im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts an ihre Nachkommen, die Landgrafen von Thüringen, fielen, gehörte die Grundherrschaft des Kirchspiels Winden am Unterlauf des Gelbachs. Beim Amsteiner Hof Hollerich reichte sie bis auf die linke Seite der Lahn. Schon 1185 hatte Landgraf Ludwig III. sein Gut zu Hollerich mit einem Joch rechts der Lahn dem Stift Amstein geschenkt 125) .Im Erbgang war die Grundherrschaft an den Markgrafen Dietrich von Meißen-Landsberg und von ihm an seine Tochter Mechthild, die Gattin Graf Heinrichs III. von Sayn, gekommen. Nach dem Tod ihres Mannes 126) behielt sie ihr Erbe sowie die Eigengüter und Lehen, die sie gemeinsam mit Graf Heinrich erworben hatte. Den größten Teil davon veräußerte beziehungsweise verschenkte sie dem Erzstift Köln. Den Erlös vom Verkauf ihrer Güter verwandte sie überwiegend zu Stiftungen an Klöster und Kirchen.Ihnen überließ sie auch Teile ihrer Besitzungen und Rechte 127)
(Krings, Arnstein. S.133)
31) W 11, II b 6: 1497 sind beide und 1509 erneut einer der Höfe in Bad Ems abgebrannt. (fol. 5 u. 6V); am 23. April 1516 der größte Teil des Hofes Hollerich ( fol. 86) und am 23 März 1525 der Hof in Kamp mit einem Teil des Dorfes (fol. 176). Das Dorf Weinähr brannte zweimal völlig ab am 12. August 1503 (fol. 28) und erneut am 20. April 1520 (fol.107 V). Dort allein schätzt der Abt den Schaden für das Kloster auf nicht unter 3400 fl.
(Krings, Arnstein. S.187)
Im Archivschrank des Abtes Adam lagen die Urkunden nach Orten getrennt. Diese einfache Ordnung wurde später zwar stärker differenziert, grundsätzlich aber bis zur Säkularisation beibehalten 4) . Diese belegen Rückvermerke oder Angaben zu Urkundenabschriften aus dem 17. und 18 Jahrhundert. Ein zwischen 1629 und 1634 beschriebenes Blatt mit Regesten nennt jeweils den Kasten, in dem die Urkunde zu finden war: im Salscheider Kasten, im Hollerischer Kasten, Miscellanea zu Seelbach, im Kasten Miscellanea Seelbach sub rubo Leibeigene, Miscellanea zu Saarbrücken (Kindgedinge von Nassau - Saarbrücken), im Beselicher Kasten. W 11,
(Krings, Arnstein. S.199)
Das Verzeichnis stammt von derselben Hand, die auch die Urkunde von 1185
Mai 29 geschrieben hat. Diese wurde von Abt Richolf in Mainz ausgestellt, als
Landgraf Ludwig III. von Thüringen dort dem Abt und Graf Ludwig von Arnstein
seinen Besitz in Hollerich übertrug.
Es ist kaum anzunehmen, daß - abgesehen vielleicht von einem Konversen -
weitere Mitglieder des Konventes die beiden nach Mainz begleiten 549) . Abt Richolf dürfte also
die Urkunde selbst geschrieben haben. Demnach hat er auch die Bücherliste
-und zwar von 1196 - in diesem Codex eingetragen.
(Krings, Arnstein. S. 241)
Nach einer späten Quelle hielten sich dort, d.h. auf dem dortigen
Klosterhof, Arnsteiner Konversen auf 38). Daß auch andere Klosterhöfe von Konversen geführt
wurden, läßt sich für die Höfe Hollerich
und Salscheid und den Hof Gosmerod nachweisen 39). Der Nachweis ist nur
indirekt möglich. Hollerich und
Salscheid liegen im Burgfrieden des Klosters, für den nie, wie für das
benachbarte Dorf Seelbach, vom Stift ein Vogt eingesetzt wurde. Das war deshalb
nicht erforderlich, weil im Burgfrieden ursprünglich nur Angehörige des
Klosters lebten, die der geistlichen Gerichtsbarkeit des Abtes unterstanden.
(Krings, Arnstein. S.309)
Die für seine Wirtschaftsführung wichtigen Stellen der Keller oder
Schaffner in Arnstein und den Kellereien Worms, Niederlahnstein und Limburg
versuchte er möglichst mit Donaten zu besetzen 23) .Vom 14. Jahrhundert an
werden in den Quellen genannt: Weltgeistliche als Kapläne und Schreiber des
Abtes, Diener des Abtes, Pförtner, Köche, Bäcker 33) , Müller, Schäfer, Wiesenhüter, Holzmeister,
verschiedene Knechte und auch eine Magd 34). In der Zeit von 1496 - 1527 lassen sich mehr als 60
Personen im Dienst des Stiftes nachweisen. Sie wurden beschäftigt in Arnstein
und der unterhalb des Klosters im Tal gelegenen Kellerei und Mühle, auf den im
Burgfrieden gelegenen Höfen Hollerich
und Salscheid und im Kelterhaus in Weinähr 35). Außer den schon Erwähnten waren es: Diener, Ober- und
Unter-knechte, Pferde- und Viehknechte, Wagenknechte, ein Schmied, ein
Weingartenmeister und Weingartsknechte, ein Küchenknabe, drei Mägde in der
Kellerei im Tal, drei Mägde in Hollerich,
eine Küchenmagd und eine Magd im Spital. Gelegentlich nahm man außerdem die
Dienste fremder Handwerker in Anspruch, die dazu ins Kloster kamen 36) .
(Krings, Arnstein. S.321)
Schon der Name, der im Kloster stets beibehalten wurde, erinnert an die
ehemalige Burg der Arnsteiner Grafen und ihren eigenen Rechtsbezirk. Sein Gebiet
blieb auch nach Gründung des Klosters rechtlich von dem Seelbacher Distrikt
getrennt. Während das Stift mit dem Seelbacher Hubengericht einen niederadligen
Vogt belehnte, blieb der Burgfriede vogtfrei. Im Burgfrieden lagen außer dem
Kloster und seinen Wirtschaftsgebäuden am Fluß des Klosterberges nur die Höfe
Hollericher und Salscheid. Solange
das Stift Konversen hatte, also bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts, wohnten in
diesem Bereich wahrscheinlich nur Arnsteiner Konventualen. Sie unterstanden der
geistlichen Gerichtbarkeit des Abtes. Die Bestellung eines Vogtes erübrigte
sich also. Es ist nicht bekannt, welche Regelung für den Fall eines
Kapitalverbrechens im Burgfrieden vorgesehen war. Vermutlich überstellte man
dann den Delinquenten dem Seelbacher Blutgericht 9) .
(Krings, Arnstein. S.391)
Der gesamte Burgfriede mit dem Kloster und den Wirtschaftsgebäuden am Dörsbach,
den Höfen Hollerich und Salscheid
und der Schäferei auf der Kehr war bis zur Säkularisation alleiniges Eigentum
des Stiftes (Vgl. Weistum von 1461 Aug. 10 :W 11, 447 e u. IIb 6).
1. Der Hof Holleriche: gelegen
an der Lahn nahe der Grenze des Nassauer Burgfriedens. Der größte Teil des
Hofes war Stiftungsgut des Klosters. 1185 Mai 29 schenkt Landgraf Ludwig III.
von Thüringen Arnstein sein Eigengut beim Hof Hollerich : den kleinen Berg mit dem umliegenden Land bis zur Lahn
hin und das Gebiet beiderseits des Baches bis zu dem Bach, der am Fuß des
Berges durch Nassauer Felder fließt; außerdem 1 Meter jenseits der Lahn im
Gericht Winden. 1224 stiftet Walram, Karnoniker des Georgstiftes in Limburg und
Pastor von Klingelbach mit Einwilligung der Grafen Heinrich und Rupert von
Nassau Arnstein und Brunnenburg ein zur Anlage eines Weinberges bestimmtes
Gebiet bei Hollerich im Nassauer
Burgfrieden. 1343 Jan. 20 verkauft die Abtei Brunnenburg dem Stift ihren Anteil
an den Weingärten und dem Kelterhaus zu Oberhollerich
für 36 mk. Abgesehen von einer kurzen Zeit in der 2. Hälfte des 15. Jhds.
befand sich der Hof im Mittelalter stets im Eigenbau des Klosters. 1461 Febr. 19
wird er zuerst auf 7 Jahre und 1468 Nov. 24 auf 8 Jahre an Hörige des Stiftes
gegen die Hälfte der Erträge verpachtet. Alle Gebäude sind aus Fachwerk und
wurden vorher instand gesetzt. Zum Hof gehören einige Wiesen und vor allem Weingärten
auf beiden Seiten der Lahn, kein Ackerland. Er besitzt Weiderecht in der
angrenzenden Nassauer und Singhofer Gemarkung, wofür er Abgaben an die Schützen
und Roßhirten in Nassau und Sunghofen entrichtet. 1487 Juni 21 gibt Arnstein
Weingärten, Wiesen und Driesche zu Oberhollerich
in der Nassauer Gemarkung gegen Zins von 27 alb. in Erbpacht. Zur Zeit Abt
Adam Armbrusters hat das Kloster den Hof wieder in seiner Hand. 1498 wird das
Tordach erneuert, 1501 beim Hof ein Fischgefach angelegt, 1511 das Backhaus
renoviert und 1512 ein neues Häuschen mit einer Stube gebaut. 1516 April 23
verbrannten im Hof das Wohnhaus, ein großes Kelterhaus, der Speicher mit dem
dort gelagerten Futter und ein Kuhstall mit 7 Stück Rindvieh. 1516 wurde ein
neuer steinerner Kuhstall errichtet und 1517 vom Fundament an ein neues Wohnhaus
aus Stein. Beide erhielten ein Strohdach. Im Hof befanden sich ein Keller, eine
Küche mit gewölbtem Vorratsraum und einer Käsekammer, eine Stube, die Kammer
des Hofmanns, 2 Schlafkammern, ein Korn-, Futter- und Kelterhaus. 1802 ist der
Hof jeweils auf 9 Jahre an 2 Hörige
des Stiftes verpachtet. Zu ihm gehören ein steinernes Haus mit 2 Wohnungen, 2
Scheunen unter einem Dach, 3 Schweine- und 2 Rindviehställe; an Gärten, Äckern
und Wiesen ca. 96 m., 4rt. Die Pacht beträgt 18 ml. Korn, 10 ml.Hafer, 4 Maß
geschmolzene Butter, 1 Schwein von 80 Pfund, 8 Hähnchen und 10 11. Laudemium.
Jeder Beständer zieht jährlich 1 Kalb aus den Ställen des Klosters zum Rind
auf und macht 1 Rheinfahrt .Beide zusammen bringen 12 Wagen Holz aus den Wäldern
des Stiftes nach Arnstein und 5 Bund Stroh dem Hofmann in Niederlahnstein; außerdem
bebauen sie die Hälfte des Ackerlandes auf der Kehr für das Kloster.
(Krings,Arnstein. S. 503/504)
Außerdem dürfen auch die beiden Höfe Hollerich
(im Arnsteiner Burgfrieden) und Niederstatt (in der Gemarkung von Obernhof) noch
12 Schweine in die Singhofer Mark treiben. Das Kloster kann jährlich 2 Wagen dürres
Holz aus den Wäldern über dem Dörsbach abfahren. Dafür stellt es der
Gemeinde fortan jährlich einen Stier auf den Hof Salscheid.
(Krings,Arnstein. S. 566/577)
Hof Hollerich an der Lahn war arnsteinisch
und an zwei Hofleute verpachtet, vorzüglich an die Familie Eschenauer und
Bruchhäuser. Zu dem Hof gehörten 96 Morgen 4 Ruthen Äcker, Wiesen, Gärten
und Weinberge. Das Wohnhaus war aus Stein (es war oft abgebrannt), zwei Scheunen
unter einem Dach, drei Schweine- und zwei Viehställe, alles mit Stroh gedeckt.
Nach den Bränden deckte man das Dach mit Torf. Der Hof war steuer- und
zehntfrei.
(p.Paskal Werner ss.cc.
Seelbach, S.14)
Hof Hollerich, Pächter und Eigentümer
Heinrich Kaaf 1643-47
Heinrich Echenauer 1655
Valentin Eschenauer 1679
Anton Eschenauer geheiratet 1704 verstorben 1763
Johann Anton Eschenauer verstorben 1763
Peter Anton Eschenauer verstorben 1834
Johann Georg Bruchhäuser verstorben 1828
Heinrich Wilhelm Eschenauer verstorben 1838
Michael Bruchhäuser verstorben 1841
Anton Eschenauer verstorben 1864
Johann Anton Eschenauer verstorben 1886
Philipp Josef Eschenauer verstorben 1888
Gerhard Bruchhäuser verstoben 1888
Wilhelm Rogge 1900
(p.Paskal Werner ss.cc.
Seelbach, S.73)
Mit Wertangaben von einigen Häusern und Höfen wollen wir das Kapitel
schließen. Leider fehlen hier und da die Hausnummern.
Haus Nr. 66 Hollerich,
Gerhard Bruchhäuser 1500
Taler
Haus Nr. 67 Hollerich, Bruchhäuser-Eschenauer
120 Taler
Haus Nr. 68 Hollerich, Anton
Eschenauer 4480
Taler
(p.Paskal Werner ss.cc
Seelbach, S.116)
Der Landgraf Ludwig von Thüringen
schenkt Grundstücke bei Holrich an
der Lahn.
(Jakob Müller Geschichte der
Abtei Arnstein S.2)
1516 brannte der Hof Holrich ab.
(Jakob Müller Geschichte der
Abtei Arnstein S.8)
Der Hof Holrich besaß 1461 z.B. 14 Melkkühe und 1 Ochsen, an Federvieh
25 Hühner; über sonstigen Viehstand finden sich keine Nachrichten. Hof Holrich
mußte überdies alljährlich von jeder einzelnen Kuh 6 “guldenwert“
Butter und Käse und 2 Ulen saure Milch, die Ule zu 16 Quart, an die Abtei
abliefern.
(Jakob Müller Geschichte der
Abtei Arnstein S.10)
Mit dem Beginne des 15.Jahrhunderts vermochte sich diese hohe Abgabe aber
nicht mehr allerorts zu halten; die gewöhnliche Quote wurde jetzt ein Dritteil.
Nur die Weinhöfe in Weinähr, Niederlahnstein, Hollerich, Niederstatt geben ständig von den Weinbergen, die sie in
eigenem Baue hatten, die Hälfte des Weinwuchses an Arnstein ab.
(Jakob Müller Geschichte der
Abtei Arnstein S.12)
Stets war auf den einzelnen Höfen ein größerer Vorrat an Weiden und Pfählen
vorhanden, so z.B. bei Übernahme des Hofes Holrich 1461 durch einen neuen Pächter 36 Fuder gehauener und
zubereiteter Pfähle.
(Jakob Müller Geschichte der Abtei Arnstein S.14/15)